LEHRPLAN
Ausbildung Visuelle Mediengestaltung (Vollzeit)
Ausbildung Berufsfotografie, Film und Mediendesign
LIK Akademie für Foto und Design
§1 Allgemeine Zielsetzung
Ziel ist die Vermittlung fachlicher, gestalterischer, technischer sowie wirtschaftlicher Kompetenzen zur eigenständigen Planung und Umsetzung von Medienprojekten im Bereich Berufsfotografie, Film, Mediendesign sowie digitaler Medienproduktion.
Die Ausbildung bereitet auf eine berufliche Tätigkeit in der Medien- und Kreativwirtschaft sowie auf selbstständige und unselbstständige Tätigkeiten in den Bereichen Fotografie, Film und Mediendesign vor.
§2 Ausbildungsdauer und Organisation
Dauer: 2 Jahre (4 Semester)
Gesamtumfang: mindestens 2000 Unterrichtseinheiten
Unterrichtsform: Vollzeit mit integriertem Projektunterricht und Berufspraktikum
Abschluss: kommissionelle Abschlussprüfung
§3 Kompetenzorientierung
Die Ausbildung basiert auf folgenden Kompetenzbereichen:
Bildgestaltung und visuelle Kommunikation
Digitale Medienproduktion und Postproduktion
Audiovisuelle Medienproduktion
Mediendesign und digitale Medienproduktion
Projektentwicklung und Umsetzung
Medienkommunikation und Präsentation
Medienwirtschaft und Kalkulation
Medienrecht
Digitale Kommunikation und digitales Marketing
Projektmanagement
Berufspraxis
Diese Kompetenzbereiche sind integraler Bestandteil aller Unterrichts- und Prüfungsleistungen.
§4 Aufbau der Ausbildung
Die Ausbildung ist in vier Semester gegliedert und verfolgt einen systematischen Kompetenzaufbau von grundlegenden technischen und gestalterischen Fähigkeiten im ersten Ausbildungsjahr hin zu eigenständiger Projektarbeit und beruflicher Handlungskompetenz im zweiten Ausbildungsjahr.
§4a Stundenstruktur
Die Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 2000 Unterrichtseinheiten.
Die Unterrichtseinheiten verteilen sich auf folgende Bereiche:
Bildgestaltung und Fotografie: 420 UE
Film und audiovisuelle Produktion: 400 UE
Mediendesign, digitale Medienproduktion und digitales Marketing: 480 UE
Projektarbeit und Praxis: 420 UE
Medienkommunikation, Medienrecht, Medienwirtschaft und Projektmanagement: 280 UE
1. Ausbildungsjahr
Semester 1 – Grundlagen
Inhalte:
Grundlagen der Fotografie (Kameratechnik, Licht, Komposition)
Einführung in digitale Bildbearbeitung
Grundlagen des Mediendesigns (Layout, Typografie)
Grundlagen der Medienkommunikation (Präsentation, Dokumentation)
Einführung in projektorientiertes Arbeiten
Lernziele:
grundlegende technische Fertigkeiten anwenden
einfache visuelle Inhalte erstellen
erste Projekte strukturiert umsetzen
Ergebnisse präsentieren
Semester 2 – Aufbau
Inhalte:
Fotografie Vertiefung (Studio, Outdoor, Kundenaufgaben)
Einführung in Filmproduktion (Kamera, Schnitt, Storytelling)
Digitale Gestaltung und visuelle Konzepte
Grundlagen Medienrecht (Urheberrecht, Nutzungsrechte)
Projektarbeit mit erhöhter Eigenverantwortung
Lernziele:
komplexere Medienproduktionen umsetzen
rechtliche Grundlagen anwenden
visuelle Konzepte entwickeln
Projekte planen und durchführen
2. Ausbildungsjahr
Semester 3 – Vertiefung und Professionalisierung
Inhalte:
Filmproduktion und Postproduktion
Mediendesign (Entwicklung von visuellen Kampagnen, Social Media Content und digitaler Gestaltung)
Medienwirtschaft (Kalkulation, Angebotslegung, Marktverständnis)
Projektmanagement (Planung, Organisation, Zeitmanagement)
Vertiefung im gewählten Wahlpflichtbereich (Digitale Medienproduktion oder Digitales Marketing und Contentproduktion)
– Contententwicklung für digitale Medien und Plattformen
– Grundlagen digitaler Kommunikationsstrategien
– Erstellung und Planung von Medieninhalten für Social Media
– einfache Kampagnenkonzepte und Zielgruppenansprache
umfangreiche Projektarbeit
Lernziele:
eigenständig Medienprojekte realisieren
wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen
Projekte effizient planen und steuern
komplexe Inhalte umsetzen
Semester 4 – Praxis und Abschluss
Inhalte:
Berufspraktikum in einem medienrelevanten Betrieb
eigenständiges Abschlussprojekt
Prüfungsvorbereitung
Präsentation und Reflexion von Projekten
Lernziele:
berufliche Anforderungen bewältigen
eigenständig arbeiten
Projekte auf professionellem Niveau abschließen
Ergebnisse überzeugend präsentieren
§4b Vertiefungsbereiche
Im zweiten Ausbildungsjahr können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen eines Wahlpflichtbereichs eine fachliche Vertiefung wählen.
Mögliche Vertiefungsbereiche sind:
– Digitale Medienproduktion
– Digitale Medienproduktion und digitales Marketing
Die Vertiefung umfasst projektorientierte Unterrichtseinheiten und ist Bestandteil der Leistungsfeststellung.
§5 Unterrichtsstruktur
Der Unterricht erfolgt fachübergreifend und projektorientiert, praxisnah und unter Einbindung realer Aufgabenstellungen.
Die Ausbildung orientiert sich an typischen Arbeitsprozessen in der Medienproduktion.
Die Kompetenzbereiche werden integrativ vermittelt und nicht isoliert als Einzelgegenstände verstanden.
Praxis ist integraler Bestandteil des Unterrichts und wird durch projektorientierte Aufgabenstellungen kontinuierlich vermittelt, nicht ausschließlich im Rahmen des Berufspraktikums.
Der Unterricht fördert die selbstständige Anwendung der erworbenen Kompetenzen in komplexeren Aufgabenstellungen.
§6 Leistungsfeststellung
Die Leistungsfeststellung erfolgt gemäß Prüfungsordnung durch:
– standardisierte Semesterprüfungen
– projektbezogene Leistungen
– praktische und theoretische Prüfungsteile
§7 Berufspraktikum
Die praktische Ausbildung erfolgt in drei aufeinander aufbauenden Praxisphasen:
Orientierungspraktikum (1. Ausbildungsjahr)
– Dauer: 3 bis 5 Tage
– Ziel: Einblick in betriebliche Abläufe
– Fokus: Beobachtung und erste AnwendungVertiefendes Berufspraktikum (2. Ausbildungsjahr)
– Dauer: mindestens 10 Tage
– Durchführung im Rahmen internationaler Mobilitätsprogramme oder in vergleichbaren Betrieben
– Ziel: eigenständige Mitarbeit und Anwendung fachlicher KompetenzenProjektorientierte Praxisphase (2. Ausbildungsjahr)
– Dauer: integriert in den Unterricht (Projektarbeit)
– Ziel: Umsetzung realitätsnaher Aufträge und Projekte
Die Praxisphasen sind verpflichtend zu dokumentieren und werden im Rahmen der Leistungsfeststellung bewertet.
Das Berufspraktikum ergänzt die im Unterricht durchgehend integrierte praktische Ausbildung und stellt keine isolierte Praxisphase dar.
Die praktische Ausbildung erfolgt kontinuierlich im Rahmen projektorientierter Unterrichtseinheiten und realitätsnaher Aufgabenstellungen und gewährleistet den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz.
§8 Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen Abschlussprüfung ab.
Diese umfasst:
schriftliche Prüfung
praktische Prüfung
Abschlussprojekt
Präsentation und Fachgespräch
§9 Kompetenznachweis
Die Ausbildung vermittelt neben fachlichen Fähigkeiten insbesondere:
Kommunikationsfähigkeit (Präsentation, Dokumentation)
wirtschaftliche Handlungskompetenz (Kalkulation, Planung)
rechtliche Grundkenntnisse (Medienrecht)
Projektmanagement
Diese Kompetenzen werden im Rahmen der Leistungsfeststellung überprüft und durch projektbezogene Arbeiten, Präsentationen, praktische Aufgabenstellungen sowie schriftliche Dokumentationen nachvollziehbar nachgewiesen.
§10 Inkrafttreten
Dieser Lehrplan tritt mit Beginn des Ausbildungsjahres in Kraft.
PRÜFUNGSORDNUNG
Ausbildung Visuelle Mediengestaltung (Vollzeit)
LIK Akademie für Foto und Design
§1 Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung regelt die Durchführung, Organisation und Bewertung der Leistungsfeststellung sowie der Abschlussprüfung der zweijährigen Ausbildung
„Visuelle Mediengestaltung (Vollzeit)“ an der LIK Akademie für Foto und Design.
§2 Ausbildungsziel
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung fachlicher, gestalterischer, technischer sowie wirtschaftlicher Kompetenzen zur eigenständigen Planung, Umsetzung und Präsentation von Medienprojekten in den Bereichen Fotografie, Film und Mediendesign.
Die Absolventinnen und Absolventen sind insbesondere in der Lage:
visuelle Inhalte konzeptionell zu entwickeln und umzusetzen
digitale und audiovisuelle Medienproduktionen durchzuführen
Projekte eigenständig zu planen, zu organisieren und zu präsentieren
wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen im Medienbereich anzuwenden
§3 Struktur der Leistungsfeststellung
Die Leistungsfeststellung erfolgt kontinuierlich im Rahmen standardisierter Semesterprüfungen sowie durch eine abschließende kommissionelle Abschlussprüfung.
§4 Semesterprüfungen
Am Ende jedes Semesters findet in allen Pflichtgegenständen eine standardisierte Semesterprüfung statt.
(2) Die Semesterprüfung besteht – abhängig vom Charakter des Pflichtgegenstandes – aus:
einem theoretischen Prüfungsteil (Klausur)
einem praktischen bzw. anwendungsorientierten Prüfungsteil
gegebenenfalls einer projektbezogenen Portfolioleistung
(3) Die Semesterprüfungen dienen der systematischen Überprüfung der erworbenen Kompetenzen und bilden die Grundlage für die Fachbewertung.
§5 Bewertungssystem
(1) Die Bewertung erfolgt nach dem folgenden Notensystem:
1 – Sehr gut
2 – Gut
3 – Befriedigend
4 – Genügend
5 – Nicht genügend
(2) Die Fachnote setzt sich aus gewichteten Teilbereichen zusammen, abhängig vom Charakter des Pflichtgegenstandes.
a) Für praxis- und projektorientierte Pflichtgegenstände erfolgt die Bewertung wie folgt:
Theorie: 30 %
Praxis: 40 %
Portfolio / Projekt: 30 %
b) Für Pflichtgegenstände ohne projektbezogene Portfolioleistung erfolgt die Bewertung wie folgt:
Theorie: 40 %
Anwendung/Praxis: 60 %
Der anwendungsorientierte Prüfungsteil umfasst praktische Aufgabenstellungen sowie die Übertragung theoretischer Inhalte auf konkrete berufliche Anwendungssituationen.
Diese Gewichtung trägt dem berufsbildenden Charakter der Ausbildung Rechnung und stellt die Anwendungskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Vordergrund.
(3) Bewertungskriterien:
Theorie:
Fachwissen
Analysefähigkeit
Verständnis von Konzepten
strukturierte Darstellung
Praxis:
technische Umsetzung
gestalterische Qualität
Anwendung der Methoden
Selbstständigkeit
Portfolio / Projekt:
Konzept und Zielsetzung
Qualität der Umsetzung
Dokumentation
Reflexionsfähigkeit
§6 Bestehensregel (Fach)
Ein Pflichtgegenstand gilt als positiv abgeschlossen, wenn:
die Gesamtbewertung mindestens „Genügend“ ist und
kein Teilbereich mit „Nicht genügend“ bewertet wurde.
§7 Zulassung zur Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
alle Pflichtgegenstände positiv abgeschlossen hat
die erforderlichen Semesterprüfungen absolviert hat
das Berufspraktikum erfolgreich abgeschlossen hat
§8 Abschlussprüfung
(1) Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen Abschlussprüfung ab.
(2) Die Abschlussprüfung besteht aus:
1. Schriftliche Fachprüfung
– Dauer: 90 bis 120 Minuten
– Inhalte: Fachtheorie, Analyse und konzeptionelle Aufgabenstellungen
2. Praktische Fachprüfung
– Erstellung eines praxisbezogenen Werkstücks
3. Abschlussprojekt (Portfolioarbeit)
– eigenständige Projektarbeit inklusive Dokumentation
4. Mündliche Präsentation und Fachgespräch
– Dauer: 20 bis 30 Minuten
§9 Prüfungskommission
(1) Die Abschlussprüfung wird vor einer Kommission abgelegt.
Diese besteht aus:
einer Vorsitzenden / einem Vorsitzenden (pädagogisch qualifiziert)
mindestens einer Fachprüferin / einem Fachprüfer
optional einer externen Fachperson
§10 Bewertung der Abschlussprüfung
(1) Jeder Prüfungsteil wird einzeln bewertet.
(2) Die Gesamtbewertung der Abschlussprüfung ergibt sich aus einer gleichgewichteten Beurteilung aller Prüfungsteile.
(3) Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile positiv beurteilt wurden.
§11 Gesamterfolg
Der Gesamterfolg wird wie folgt ausgewiesen:
Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden
Mit gutem Erfolg bestanden
Bestanden
Nicht bestanden
§12 Wiederholung
(1) Nicht bestandene Prüfungsteile können einmal wiederholt werden.
(2) Die Wiederholung hat innerhalb von sechs Monaten zu erfolgen.
§13 Kompetenzorientierung
Die Ausbildung vermittelt neben fachlichen Inhalten insbesondere folgende übergreifende Kompetenzen:
Medienkommunikation und Präsentation
Medienwirtschaft und Kalkulation
Medienrecht
Projektmanagement
Diese Kompetenzen sind integraler Bestandteil der Leistungsfeststellung und der Abschlussprüfung.
§14 Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt mit Beginn des Ausbildungsjahres in Kraft und ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich.
§15 Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Alle Prüfungsleistungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Bewertung erfolgt anhand definierter Kriterien und ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer transparent.
