LEHRPLAN

Ausbildung Visuelle Mediengestaltung (Vollzeit)

Ausbildung Berufsfotografie, Film und Mediendesign

LIK Akademie für Foto und Design

 

§1 Allgemeine Zielsetzung

Ziel ist die Vermittlung fachlicher, gestalterischer, technischer sowie wirtschaftlicher Kompetenzen zur eigenständigen Planung und Umsetzung von Medienprojekten im Bereich Berufsfotografie, Film, Mediendesign sowie digitaler Medienproduktion.

Die Ausbildung bereitet auf eine berufliche Tätigkeit in der Medien- und Kreativwirtschaft sowie auf selbstständige und unselbstständige Tätigkeiten in den Bereichen Fotografie, Film und Mediendesign vor.

§2 Ausbildungsdauer und Organisation

  • Dauer: 2 Jahre (4 Semester)

  • Gesamtumfang: mindestens 2000 Unterrichtseinheiten

  • Unterrichtsform: Vollzeit mit integriertem Projektunterricht und Berufspraktikum

  • Abschluss: kommissionelle Abschlussprüfung

§3 Kompetenzorientierung

Die Ausbildung basiert auf folgenden Kompetenzbereichen:

  • Bildgestaltung und visuelle Kommunikation

  • Digitale Medienproduktion und Postproduktion

  • Audiovisuelle Medienproduktion

  • Mediendesign und digitale Medienproduktion

  • Projektentwicklung und Umsetzung

  • Medienkommunikation und Präsentation

  • Medienwirtschaft und Kalkulation

  • Medienrecht

  • Digitale Kommunikation und digitales Marketing  

  • Projektmanagement

  • Berufspraxis

Diese Kompetenzbereiche sind integraler Bestandteil aller Unterrichts- und Prüfungsleistungen.

§4 Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung ist in vier Semester gegliedert und verfolgt einen systematischen Kompetenzaufbau von grundlegenden technischen und gestalterischen Fähigkeiten im ersten Ausbildungsjahr hin zu eigenständiger Projektarbeit und beruflicher Handlungskompetenz im zweiten Ausbildungsjahr.

§4a Stundenstruktur

Die Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 2000 Unterrichtseinheiten.

Die Unterrichtseinheiten verteilen sich auf folgende Bereiche:

  • Bildgestaltung und Fotografie: 420 UE

  • Film und audiovisuelle Produktion: 400 UE

  • Mediendesign, digitale Medienproduktion und digitales Marketing: 480 UE

  • Projektarbeit und Praxis: 420 UE

  • Medienkommunikation, Medienrecht, Medienwirtschaft und Projektmanagement: 280 UE


1. Ausbildungsjahr


Semester 1 – Grundlagen

Inhalte:

  • Grundlagen der Fotografie (Kameratechnik, Licht, Komposition)

  • Einführung in digitale Bildbearbeitung

  • Grundlagen des Mediendesigns (Layout, Typografie)

  • Grundlagen der Medienkommunikation (Präsentation, Dokumentation)

  • Einführung in projektorientiertes Arbeiten

Lernziele:

  • grundlegende technische Fertigkeiten anwenden

  • einfache visuelle Inhalte erstellen

  • erste Projekte strukturiert umsetzen

  • Ergebnisse präsentieren


Semester 2 – Aufbau

Inhalte:

  • Fotografie Vertiefung (Studio, Outdoor, Kundenaufgaben)

  • Einführung in Filmproduktion (Kamera, Schnitt, Storytelling)

  • Digitale Gestaltung und visuelle Konzepte

  • Grundlagen Medienrecht (Urheberrecht, Nutzungsrechte)

  • Projektarbeit mit erhöhter Eigenverantwortung

Lernziele:

  • komplexere Medienproduktionen umsetzen

  • rechtliche Grundlagen anwenden

  • visuelle Konzepte entwickeln

  • Projekte planen und durchführen


2. Ausbildungsjahr


Semester 3 – Vertiefung und Professionalisierung

Inhalte:

  • Filmproduktion und Postproduktion

  • Mediendesign (Entwicklung von visuellen Kampagnen, Social Media Content und digitaler Gestaltung)

  • Medienwirtschaft (Kalkulation, Angebotslegung, Marktverständnis)

  • Projektmanagement (Planung, Organisation, Zeitmanagement)

  • Vertiefung im gewählten Wahlpflichtbereich (Digitale Medienproduktion oder Digitales Marketing und Contentproduktion)

– Contententwicklung für digitale Medien und Plattformen  

– Grundlagen digitaler Kommunikationsstrategien  

– Erstellung und Planung von Medieninhalten für Social Media  

– einfache Kampagnenkonzepte und Zielgruppenansprache  

  • umfangreiche Projektarbeit

Lernziele:

  • eigenständig Medienprojekte realisieren

  • wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen

  • Projekte effizient planen und steuern

  • komplexe Inhalte umsetzen


Semester 4 – Praxis und Abschluss

Inhalte:

  • Berufspraktikum in einem medienrelevanten Betrieb

  • eigenständiges Abschlussprojekt

  • Prüfungsvorbereitung

  • Präsentation und Reflexion von Projekten

Lernziele:

  • berufliche Anforderungen bewältigen

  • eigenständig arbeiten

  • Projekte auf professionellem Niveau abschließen

  • Ergebnisse überzeugend präsentieren

§4b Vertiefungsbereiche

Im zweiten Ausbildungsjahr können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen eines Wahlpflichtbereichs eine fachliche Vertiefung wählen.

Mögliche Vertiefungsbereiche sind:

– Digitale Medienproduktion  

– Digitale Medienproduktion und digitales Marketing  

Die Vertiefung umfasst projektorientierte Unterrichtseinheiten und ist Bestandteil der Leistungsfeststellung.

§5 Unterrichtsstruktur

Der Unterricht erfolgt fachübergreifend und projektorientiert, praxisnah und unter Einbindung realer Aufgabenstellungen.

Die Ausbildung orientiert sich an typischen Arbeitsprozessen in der Medienproduktion.

Die Kompetenzbereiche werden integrativ vermittelt und nicht isoliert als Einzelgegenstände verstanden.

Praxis ist integraler Bestandteil des Unterrichts und wird durch projektorientierte Aufgabenstellungen kontinuierlich vermittelt, nicht ausschließlich im Rahmen des Berufspraktikums.

Der Unterricht fördert die selbstständige Anwendung der erworbenen Kompetenzen in komplexeren Aufgabenstellungen.

§6 Leistungsfeststellung

Die Leistungsfeststellung erfolgt gemäß Prüfungsordnung durch:

– standardisierte Semesterprüfungen  

– projektbezogene Leistungen  

– praktische und theoretische Prüfungsteile  

§7 Berufspraktikum

Die praktische Ausbildung erfolgt in drei aufeinander aufbauenden Praxisphasen:

  1. Orientierungspraktikum (1. Ausbildungsjahr)
    – Dauer: 3 bis 5 Tage
    – Ziel: Einblick in betriebliche Abläufe
    – Fokus: Beobachtung und erste Anwendung

  2. Vertiefendes Berufspraktikum (2. Ausbildungsjahr)
    – Dauer: mindestens 10 Tage
    – Durchführung im Rahmen internationaler Mobilitätsprogramme oder in vergleichbaren Betrieben
    – Ziel: eigenständige Mitarbeit und Anwendung fachlicher Kompetenzen

  3. Projektorientierte Praxisphase (2. Ausbildungsjahr)
    – Dauer: integriert in den Unterricht (Projektarbeit)
    – Ziel: Umsetzung realitätsnaher Aufträge und Projekte

Die Praxisphasen sind verpflichtend zu dokumentieren und werden im Rahmen der Leistungsfeststellung bewertet.

Das Berufspraktikum ergänzt die im Unterricht durchgehend integrierte praktische Ausbildung und stellt keine isolierte Praxisphase dar.

Die praktische Ausbildung erfolgt kontinuierlich im Rahmen projektorientierter Unterrichtseinheiten und realitätsnaher Aufgabenstellungen und gewährleistet den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz.

§8 Abschluss

Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen Abschlussprüfung ab.

Diese umfasst:

  • schriftliche Prüfung

  • praktische Prüfung

  • Abschlussprojekt

  • Präsentation und Fachgespräch

§9 Kompetenznachweis

Die Ausbildung vermittelt neben fachlichen Fähigkeiten insbesondere:

  • Kommunikationsfähigkeit (Präsentation, Dokumentation)

  • wirtschaftliche Handlungskompetenz (Kalkulation, Planung)

  • rechtliche Grundkenntnisse (Medienrecht)

  • Projektmanagement


Diese Kompetenzen werden im Rahmen der Leistungsfeststellung überprüft und durch projektbezogene Arbeiten, Präsentationen, praktische Aufgabenstellungen sowie schriftliche Dokumentationen nachvollziehbar nachgewiesen.

§10 Inkrafttreten

Dieser Lehrplan tritt mit Beginn des Ausbildungsjahres in Kraft.


PRÜFUNGSORDNUNG

Ausbildung Visuelle Mediengestaltung (Vollzeit)

LIK Akademie für Foto und Design

 

§1 Geltungsbereich

Diese Prüfungsordnung regelt die Durchführung, Organisation und Bewertung der Leistungsfeststellung sowie der Abschlussprüfung der zweijährigen Ausbildung
„Visuelle Mediengestaltung (Vollzeit)“ an der LIK Akademie für Foto und Design.

§2 Ausbildungsziel

Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung fachlicher, gestalterischer, technischer sowie wirtschaftlicher Kompetenzen zur eigenständigen Planung, Umsetzung und Präsentation von Medienprojekten in den Bereichen Fotografie, Film und Mediendesign.

Die Absolventinnen und Absolventen sind insbesondere in der Lage:

  • visuelle Inhalte konzeptionell zu entwickeln und umzusetzen

  • digitale und audiovisuelle Medienproduktionen durchzuführen

  • Projekte eigenständig zu planen, zu organisieren und zu präsentieren

  • wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen im Medienbereich anzuwenden

§3 Struktur der Leistungsfeststellung

Die Leistungsfeststellung erfolgt kontinuierlich im Rahmen standardisierter Semesterprüfungen sowie durch eine abschließende kommissionelle Abschlussprüfung.

§4 Semesterprüfungen

  1. Am Ende jedes Semesters findet in allen Pflichtgegenständen eine standardisierte Semesterprüfung statt.

(2) Die Semesterprüfung besteht – abhängig vom Charakter des Pflichtgegenstandes – aus:

  • einem theoretischen Prüfungsteil (Klausur)

  • einem praktischen bzw. anwendungsorientierten Prüfungsteil

  • gegebenenfalls einer projektbezogenen Portfolioleistung

(3) Die Semesterprüfungen dienen der systematischen Überprüfung der erworbenen Kompetenzen und bilden die Grundlage für die Fachbewertung.

§5 Bewertungssystem

(1) Die Bewertung erfolgt nach dem folgenden Notensystem:

1 – Sehr gut
2 – Gut
3 – Befriedigend
4 – Genügend
5 – Nicht genügend

(2) Die Fachnote setzt sich aus gewichteten Teilbereichen zusammen, abhängig vom Charakter des Pflichtgegenstandes.

a) Für praxis- und projektorientierte Pflichtgegenstände erfolgt die Bewertung wie folgt:

  • Theorie: 30 %  

  • Praxis: 40 %  

  • Portfolio / Projekt: 30 %

b) Für Pflichtgegenstände ohne projektbezogene Portfolioleistung erfolgt die Bewertung wie folgt:

  • Theorie: 40 %  

  • Anwendung/Praxis: 60 %

Der anwendungsorientierte Prüfungsteil umfasst praktische Aufgabenstellungen sowie die Übertragung theoretischer Inhalte auf konkrete berufliche Anwendungssituationen.

Diese Gewichtung trägt dem berufsbildenden Charakter der Ausbildung Rechnung und stellt die Anwendungskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Vordergrund.

(3) Bewertungskriterien:

Theorie:

  • Fachwissen

  • Analysefähigkeit

  • Verständnis von Konzepten

  • strukturierte Darstellung

Praxis:

  • technische Umsetzung

  • gestalterische Qualität

  • Anwendung der Methoden

  • Selbstständigkeit

Portfolio / Projekt:

  • Konzept und Zielsetzung

  • Qualität der Umsetzung

  • Dokumentation

  • Reflexionsfähigkeit

§6 Bestehensregel (Fach)

Ein Pflichtgegenstand gilt als positiv abgeschlossen, wenn:

  • die Gesamtbewertung mindestens „Genügend“ ist und 

  • kein Teilbereich mit „Nicht genügend“ bewertet wurde.

§7 Zulassung zur Abschlussprüfung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

  • alle Pflichtgegenstände positiv abgeschlossen hat

  • die erforderlichen Semesterprüfungen absolviert hat

  • das Berufspraktikum erfolgreich abgeschlossen hat

§8 Abschlussprüfung

(1) Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen Abschlussprüfung ab.

(2) Die Abschlussprüfung besteht aus:

1. Schriftliche Fachprüfung 

– Dauer: 90 bis 120 Minuten 

– Inhalte: Fachtheorie, Analyse und konzeptionelle Aufgabenstellungen 

2. Praktische Fachprüfung 

– Erstellung eines praxisbezogenen Werkstücks 

3. Abschlussprojekt (Portfolioarbeit) 

– eigenständige Projektarbeit inklusive Dokumentation 

4. Mündliche Präsentation und Fachgespräch 

– Dauer: 20 bis 30 Minuten

§9 Prüfungskommission

(1) Die Abschlussprüfung wird vor einer Kommission abgelegt.

Diese besteht aus:

  • einer Vorsitzenden / einem Vorsitzenden (pädagogisch qualifiziert)

  • mindestens einer Fachprüferin / einem Fachprüfer

  • optional einer externen Fachperson

§10 Bewertung der Abschlussprüfung

(1) Jeder Prüfungsteil wird einzeln bewertet.

(2) Die Gesamtbewertung der Abschlussprüfung ergibt sich aus einer gleichgewichteten Beurteilung aller Prüfungsteile.

(3) Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile positiv beurteilt wurden.

§11 Gesamterfolg

Der Gesamterfolg wird wie folgt ausgewiesen:

  • Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden

  • Mit gutem Erfolg bestanden

  • Bestanden

  • Nicht bestanden

§12 Wiederholung

(1) Nicht bestandene Prüfungsteile können einmal wiederholt werden.
(2) Die Wiederholung hat innerhalb von sechs Monaten zu erfolgen.

§13 Kompetenzorientierung

Die Ausbildung vermittelt neben fachlichen Inhalten insbesondere folgende übergreifende Kompetenzen:

  • Medienkommunikation und Präsentation

  • Medienwirtschaft und Kalkulation

  • Medienrecht

  • Projektmanagement

Diese Kompetenzen sind integraler Bestandteil der Leistungsfeststellung und der Abschlussprüfung.

§14 Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Beginn des Ausbildungsjahres in Kraft und ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich.

§15 Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Alle Prüfungsleistungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Bewertung erfolgt anhand definierter Kriterien und ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer transparent.